EU AI Act in Kraft: Diese Pflichten gelten jetzt für Unternehmen
Seit dem 2. August 2026 sind umfassende Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme rechtsverbindlich. Betroffene Unternehmen müssen unter anderem ein Risikomanagementsystem betreiben, Anforderungen an die Daten-Governance erfüllen, technische Dokumentation bereithalten und menschliche Aufsicht sicherstellen (TÜV Consulting, 2026).
Acht Risikokategorien, klare Bußgelder
Die Verordnung definiert acht Hochrisikokategorien, darunter biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Beschäftigung, Bildung und Strafverfolgung. Verstöße werden gestaffelt geahndet: Bei verbotenen Praktiken drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen Pflichten für Hochrisikosysteme sind es bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent, bei falschen Angaben gegenüber Behörden bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.
Was mittelständische Fertigungsunternehmen jetzt tun sollten
Konkret empfohlen wird ein vierstufiges Vorgehen: erstens eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme, um Hochrisikoanwendungen zu identifizieren, zweitens der Aufbau dokumentierter Risikomanagement und Qualitätsprozesse, drittens die Klärung interner Verantwortlichkeiten und viertens die laufende Beobachtung möglicher Anpassungen am Regulierungszeitplan. Da harmonisierte technische Normen noch nicht vollständig vorliegen, empfiehlt sich eine Orientierung an bestehenden Standards wie ISO 42001, beginnend mit den Systemen, deren Hochrisikoeinstufung am eindeutigsten ist.