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	<title>homepage news Archive - ife - Netzwerk für Einzelfertiger</title>
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	<title>homepage news Archive - ife - Netzwerk für Einzelfertiger</title>
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		<title>EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt gilt und was verschoben wurde</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/eu-ai-act-ab-2-august-2026-was-jetzt-gilt-und-was-verschoben-wurde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jul 2026 05:43:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/eu-ai-act-ab-2-august-2026-was-jetzt-gilt-und-was-verschoben-wurde/">EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt gilt und was verschoben wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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									<h1>EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt gilt und was verschoben wurde</h1><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Am 2. August 2026 wird die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) anwendbar. Kurz vor dem Stichtag hat die EU mit dem Digital Omnibus on AI jedoch zentrale Fristen verschoben: Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme greifen erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Verbindlich werden zum 2. August 2026 dagegen die Transparenzpflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte sowie die Durchsetzbarkeit der KI-Kompetenzpflicht. Was das für Unternehmen in der Einzelfertigung und im Maschinen- und Anlagenbau bedeutet, ordnet dieser Beitrag ein.</p><p> </p><h4 class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Gestaffelte Anwendung der KI-Verordnung seit 2024</strong></h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) trat am 1. August 2024 in Kraft und entfaltet seine Wirkung stufenweise. Seit dem 2. Februar 2025 gelten das Verbot bestimmter KI-Praktiken sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 gelten die Governance-Regeln und die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger die Anforderungen. Vier Stufen bilden das Gerüst: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko ohne besondere Pflichten.</p><p> </p><h4 class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Digital Omnibus: Neue Fristen für Hochrisiko-KI</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der Digital Omnibus on AI verschiebt die Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate. Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa KI im Personalwesen, in der Kreditvergabe oder in kritischer Infrastruktur, müssen die Anforderungen erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen. Für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in regulierte Produkte eingebettet sind (Anhang I), gilt der 2. August 2028.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der Grund für die Verschiebung ist pragmatisch: Die harmonisierten technischen Standards und die EU-Leitlinien lagen zur ursprünglichen Frist nicht rechtzeitig vor. Ohne fertige Normen wäre die Einhaltung kaum prüfbar gewesen.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der Gesetzgebungsprozess verlief unter erheblichem Zeitdruck: Kommissionsvorschlag am 19. November 2025, Trilog-Einigung am 7. Mai 2026, Zustimmung des Europäischen Parlaments am 16. Juni 2026, förmliche Annahme durch den Rat am 29. Juni 2026. Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch vor dem 2. August 2026 erwartet.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Für den Maschinen- und Anlagenbau verdient Anhang I besondere Aufmerksamkeit: Darunter fallen Hochrisiko-KI-Systeme, die in regulierte Produkte integriert sind, auch bestimmte Maschinen. Wer KI-Funktionen in seine Produkte integriert, etwa für Prozessüberwachung, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Steuerungen, gewinnt Planungszeit bis 2028. Die Anforderungen an Dokumentation, Risikomanagement und Konformitätsbewertung entfallen jedoch nicht, sie kommen später.</p><p> </p><h4 class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2026</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Die Verschiebung betrifft ausschließlich die Hochrisiko-Pflichten. Zwei Bereiche werden zum Stichtag wirksam beziehungsweise durchsetzbar.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Transparenzpflichten nach Artikel 50: Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes müssen ab dem 2. August 2026 gekennzeichnet werden. Das betrifft auch Fertigungsunternehmen, die auf ihrer Website einen KI-gestützten Kundenservice anbieten oder KI-generierte Inhalte in der Kommunikation verwenden. Nutzer müssen klar erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4: Diese Pflicht wurde nicht verschoben und ist ab dem 2. August 2026 durchsetzbar. Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Eine zertifizierte Pflichtschulung schreibt das Gesetz nicht vor, eine dokumentierte Schulung ist aber der sicherste Nachweis. Das gilt überall dort, wo KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag genutzt werden, vom Angebotstext bis zur Konstruktionsunterstützung.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Wichtig für die eigene Verantwortung: Auch wenn der KI-Anbieter viele technische und dokumentarische Anforderungen erfüllt, bleibt das nutzende Unternehmen als Betreiber dafür verantwortlich, wie das System in den eigenen Prozessen eingesetzt und überwacht wird.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Die Aufsicht in Deutschland nimmt parallel Gestalt an: Vorgesehen ist ein hybrides Modell, bei dem die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle die Koordination übernimmt, ergänzt durch sektorale Behörden. Das Bundeskabinett hat im Februar 2026 das deutsche Durchführungsgesetz zum AI Act beschlossen, das die nationale Marktüberwachung regelt und Sanktionen konkretisiert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.</p><p> </p><h4 class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Erstens:</strong> ein KI-Inventar erstellen. Alle im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme erfassen, von der HR-Software bis zum Chatbot auf der Website, und den Risikoklassen zuordnen. Für die meisten Fertigungsunternehmen gilt: Allgemeine Chatbots, einfache Automatisierungen und KI für interne Analysen fallen unter begrenztes oder minimales Risiko mit deutlich geringeren Anforderungen.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Zweitens:</strong> Transparenzhinweise für Chatbots und KI-generierte Inhalte bis zum 2. August 2026 umsetzen.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Drittens:</strong> die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden dokumentiert sicherstellen.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Viertens:</strong> Bei KI in eigenen Produkten die gewonnene Zeit bis 2028 für eine strukturierte Vorbereitung von Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation nutzen, idealerweise gemeinsam mit den ohnehin anstehenden Anforderungen der neuen Maschinenverordnung.</p><p> </p><h4 class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Fazit</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der 2. August 2026 ist nicht mehr der große Hochrisiko-Stichtag, zu dem er einmal erklärt wurde. Er bleibt aber ein relevanter Termin: Transparenzpflichten und KI-Kompetenz werden verbindlich, und die Durchsetzungsphase beginnt. Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen auf Ende 2027 beziehungsweise Mitte 2028 verschafft dem industriellen Mittelstand Luft, ersetzt aber keine Vorbereitung. Wer jetzt Inventar, Klassifizierung und Schulungsnachweise aufbaut, ist für beide Zeitachsen auf der sicheren Seite.</p><p> </p><h4 class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Häufige Fragen zum EU AI Act 2026</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Was gilt ab dem 2. August 2026?</strong><br />Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Kennzeichnung von Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes) sowie die Durchsetzbarkeit der KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Die Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus verschoben.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?</strong><br />Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für in regulierte Produkte eingebettete KI-Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Betrifft der EU AI Act auch kleine und mittlere Unternehmen?</strong><br />Ja. Die Verordnung erfasst alle Unternehmen, die KI-Systeme im EU-Binnenmarkt einsetzen oder bereitstellen, unabhängig von der Größe. Der Aufwand hängt von der Risikoklasse der genutzten Systeme ab.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Reicht es, wenn der KI-Anbieter die Compliance übernimmt?</strong><br />Nein. Das nutzende Unternehmen hat als Betreiber immer eigene Pflichten, etwa bei der Transparenz gegenüber Kunden und bei der Kontrolle des Einsatzbereichs.</p><h6> </h6><h6 class="quellen-title">QUELLEN<br />Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)<br />TÜV Rheinland Consulting: EU AI Act ab 2. August 2026 (consulting.tuv.com)<br />BAYOOTEC: EU AI Act 2026 – Diese Pflichten müssen Unternehmen bis August 2026 umsetzen (bayootec.com)<br />Remote Native: EU AI Act Digital Omnibus – Was die Verschiebung für Ihre KI-Roadmap bedeutet (remote-native.de)<br />ScaleWise: Digital Omnibus beschlossen – Die neuen EU AI Act-Fristen für den Mittelstand (scalewise-ai.de)<br />Kanzlei Paloubis: Politische Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 (paloubis.com)</h6>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/eu-ai-act-ab-2-august-2026-was-jetzt-gilt-und-was-verschoben-wurde/">EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt gilt und was verschoben wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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		<title>CBAM ab 2026: Was der CO2-Grenzausgleich für den Bezug von Stahl und Aluminium bedeutet</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/cbam-ab-2026-was-der-co2-grenzausgleich-fuer-den-bezug-von-stahl-und-aluminium-bedeutet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 08:48:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/cbam-ab-2026-was-der-co2-grenzausgleich-fuer-den-bezug-von-stahl-und-aluminium-bedeutet/">CBAM ab 2026: Was der CO2-Grenzausgleich für den Bezug von Stahl und Aluminium bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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									<h1>CBAM 2026: CO2-Grenzausgleich und die 50-Tonnen-Schwelle</h1><p><em>Seit Januar 2026 ist der CO2-Grenzausgleich CBAM in der endgültigen Phase. Die neue 50-Tonnen-Schwelle entlastet viele Betriebe, birgt aber eine Falle. Das müssen Bezieher von Stahl und Aluminium jetzt wissen.</em></p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="9:1-9:610;403-1012">Mit dem Jahreswechsel hat der CO2-Grenzausgleich der EU eine neue Qualität erreicht. Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, in seiner endgültigen Phase. Aus einer reinen Berichtspflicht ist eine echte Kostenpflicht geworden. Zugleich hat die EU das Instrument mit dem Omnibus-Paket spürbar vereinfacht und einen großen Teil der bisher betroffenen Unternehmen aus den Pflichten entlassen. Für Betriebe, die Stahl oder Aluminium aus Drittländern beziehen, lohnt sich deshalb ein genauer Blick, denn Entlastung und neue Verpflichtung liegen hier eng beieinander.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="9:1-9:610;403-1012"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="11:1-11:44;1014-1057">Was hinter dem CO2-Grenzausgleich steckt</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="13:1-13:493;1059-1551">Der Grundgedanke von CBAM ist schnell erklärt. Importierte Waren sollen die gleichen CO2-Kosten tragen wie Waren, die innerhalb der EU produziert werden. Damit will die EU verhindern, dass Unternehmen ihre Fertigung in Länder mit schwächeren Klimaregeln verlagern und Emissionen so lediglich verschoben statt vermieden werden. Wer erfasste Güter aus einem Drittland einführt, zahlt künftig für die darin enthaltenen Emissionen einen Preis, der sich am europäischen Emissionshandel orientiert.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:548;1553-2100">Betroffen sind die besonders energieintensiven Grundstoffe, konkret Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff. In der Praxis bedeutet das für einen Importeur drei Schritte. Er muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren, die im Produkt steckenden Emissionen ermitteln und melden und schließlich CBAM-Zertifikate in entsprechender Höhe erwerben und abgeben. Für den Stahl- und Metallbau ist damit vor allem der Materialeinkauf berührt, weil Stahl und Aluminium den Kern der erfassten Warengruppen bilden.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:548;1553-2100"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="17:1-17:43;2102-2144">Von der Berichtsphase zur Kostenpflicht</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="19:1-19:287;2146-2432">CBAM ist nicht neu, es hat nur seinen Charakter geändert. Zwischen Oktober 2023 und Ende 2025 lief eine Übergangsphase, in der Importeure ihre Emissionen lediglich melden mussten, ohne dafür zu zahlen. Seit dem 1. Januar 2026 ist damit Schluss, jetzt greifen die finanziellen Pflichten.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="21:1-21:636;2434-3069">Bemerkenswert ist das zeitliche Auseinanderfallen von Entstehung und Zahlung. Die Einfuhr im Jahr 2026 löst die Pflicht wirtschaftlich zwar sofort aus, der tatsächliche Mittelabfluss folgt aber erst später. Die Zertifikate für die Importe des Jahres 2026 lassen sich frühestens ab Februar 2027 erwerben, und die erste vollständige CBAM-Erklärung samt Abgabe der Zertifikate ist bis Ende September 2027 fällig. Wer diese Verzögerung nicht einplant, unterschätzt leicht die Belastung, die im übernächsten Jahr auf einmal sichtbar wird. Der Aufbau der nötigen Prozesse und Datengrundlagen sollte deshalb nicht auf die Fristen 2027 warten.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="21:1-21:636;2434-3069"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="23:1-23:50;3071-3120">Die 50-Tonnen-Schwelle als zentrale Entlastung</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="25:1-25:412;3122-3533">Die wichtigste Neuerung für kleinere und mittlere Betriebe stammt aus dem Omnibus-Paket der EU. An die Stelle der früheren Wertgrenze von 150 Euro pro Sendung ist eine Mengenschwelle getreten. Wer pro Kalenderjahr insgesamt weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von den Pflichten befreit. Maßgeblich ist dabei die kumulierte Jahresmenge aller erfassten Waren je Importeur, nicht die einzelne Lieferung.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="27:1-27:696;3535-4230">Die Wirkung dieser Bagatellschwelle ist erheblich. Nach Einschätzung der EU-Kommission fallen rund 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich heraus, während weiterhin etwa 99 Prozent der relevanten Emissionen erfasst bleiben. Der Grund ist einfach, denn die große Masse der Emissionen entfällt auf wenige große Importeure, während zehntausende kleine Einführer nur einen minimalen Anteil ausmachen. Für viele Fertiger, die nur gelegentlich Material von außerhalb der EU beziehen, bedeutet das eine echte bürokratische Erleichterung. Zu beachten ist allerdings, dass die Schwelle nicht für Strom und Wasserstoff gilt, diese unterliegen CBAM unabhängig von der Menge.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="27:1-27:696;3535-4230"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="29:1-29:43;4232-4274">Warum die Schwelle trügerisch sein kann</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="31:1-31:468;4276-4743">So sehr die 50-Tonnen-Grenze entlastet, so sehr verlangt sie Aufmerksamkeit. Die Befreiung gilt nur, solange die Jahresmenge tatsächlich unter der Schwelle bleibt. Wird sie im Laufe des Jahres überschritten, greift die CBAM-Pflicht rückwirkend für alle Importe des Jahres, also auch für die Mengen, die zuvor unterhalb der Grenze lagen. Aus einer vermeintlichen Entlastung kann so unversehens eine volle Pflicht werden, auf die der Betrieb dann nicht vorbereitet ist.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="33:1-33:577;4745-5321">Deshalb ist die eigene Betroffenheit keine einmalige Feststellung, sondern eine laufende Aufgabe. Wer im Grenzbereich einkauft, sollte die kumulierte Jahresmenge seiner Stahl- und Aluminiumimporte kontinuierlich im Blick behalten und rechtzeitig klären, ab wann der Status als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich wird. Ergänzend prüft die EU-Kommission die Schwelle jährlich und kann sie anpassen, sodass sich der Wert in künftigen Jahren verschieben kann. Planungssicherheit entsteht hier nur durch regelmäßige Kontrolle und saubere Dokumentation der eingeführten Mengen.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="33:1-33:577;4745-5321"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="35:1-35:61;5323-5383">Was das für die Beschaffung im Stahl- und Metallbau heißt</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="37:1-37:476;5385-5860">Für die auftragsbezogene Fertigung ergibt sich daraus ein klares Bild. Ein erster Schritt ist die ehrliche Betroffenheitsanalyse. Wer weiß, welche Mengen an Stahl und Aluminium er direkt aus Drittländern bezieht, kann einschätzen, ob er unter die 50-Tonnen-Schwelle fällt oder darüber liegt. Auch mittelbare Effekte gehören dazu, denn selbst wer ausschließlich bei europäischen Händlern kauft, spürt die CBAM-Kosten über die Preise, sobald der Händler seinerseits importiert.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="39:1-39:746;5862-6607">Für Betriebe oberhalb der Schwelle wird die Emissionsdatenlage zum Knackpunkt. Die im Material steckenden Emissionen müssen belastbar ermittelt werden, was Informationen von den Lieferanten voraussetzt. Diese Datenanforderung frühzeitig in die Lieferantengespräche zu tragen, erspart später Aufwand und Nachfragen. In der Kalkulation schließlich sollten die CBAM-Kosten und ihr verzögertes Zeitprofil berücksichtigt werden, damit die Belastung des Jahres 2026 nicht erst 2027 in voller Höhe auffällt. Wer den Materialeinkauf ohnehin wegen der neuen Stahlschutzmaßnahmen der EU überdenkt, kann beide Themen zusammen angehen, denn Stahlschutz und CO2-Grenzausgleich treffen dieselben Einfuhren und lassen sich in der Beschaffung gemeinsam steuern.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="39:1-39:746;5862-6607"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="41:1-41:18;6609-6626">Häufige Fragen</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="43:1-44:215;6628-6874"><strong>Was ist CBAM in einem Satz?</strong> CBAM ist der CO2-Grenzausgleich der EU, der importierte Waren mit denselben CO2-Kosten belegt wie in der EU produzierte Waren, um eine Verlagerung von Emissionen in Länder mit schwächeren Klimaregeln zu verhindern.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="46:1-47:164;6876-7072"><strong>Welche Waren sind betroffen?</strong> Erfasst sind Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff. Für den Stahl- und Metallbau sind vor allem Stahl und Aluminium relevant.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="49:1-50:201;7074-7318"><strong>Ab welcher Menge greifen die Pflichten?</strong> Seit 2026 gilt eine Schwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Jahr. Unterhalb dieser kumulierten Jahresmenge bestehen keine CBAM-Pflichten. Für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="52:1-53:180;7320-7565"><strong>Was passiert, wenn ich die Schwelle unterjährig überschreite?</strong> Dann greift die CBAM-Pflicht rückwirkend für alle Importe des gesamten Jahres, auch für die Mengen unterhalb der Schwelle. Die Jahresmenge sollte deshalb laufend überwacht werden.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="55:1-56:194;7567-7786"><strong>Wann muss ich zahlen?</strong> Die Einfuhr 2026 löst die Pflicht wirtschaftlich aus, die Zertifikate lassen sich jedoch erst ab Februar 2027 erwerben. Die erste vollständige CBAM-Erklärung ist bis Ende September 2027 fällig.</p><h6 class="quellen-title">QUELLEN<br />Europäische Kommission und Umweltbundesamt, Informationen zur CBAM-Vereinfachung ab 2026<br />Verordnung (EU) 2023/956 in der durch das Omnibus-Paket geänderten Fassung, veröffentlicht im Amtsblatt der EU<br />Germany Trade and Invest (GTAI), CBAM-Vereinfachungen<br />IHK Region Stuttgart, Informationen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus<br />Grant Thornton und Rödl und Partner, Fachbeiträge zur CBAM-Verordnung 2026</h6>								</div>
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		<title>Digitaler Produktpass 2026: Was die EU-Ökodesign-Verordnung für Einzelfertiger bedeutet</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/digitaler-produktpass-2026-was-die-eu-oekodesign-verordnung-fuer-einzelfertiger-bedeutet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2026 13:35:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/digitaler-produktpass-2026-was-die-eu-oekodesign-verordnung-fuer-einzelfertiger-bedeutet/">Digitaler Produktpass 2026: Was die EU-Ökodesign-Verordnung für Einzelfertiger bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4574251" class="elementor elementor-4574251" data-elementor-post-type="post">
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									<h1>Digitaler Produktpass: Warum die EU-Ökodesign-Verordnung auch Einzelfertiger betrifft</h1><p><em>Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) macht den digitalen Produktpass für immer mehr Produktgruppen verpflichtend, darunter Stahl und Aluminium. Was das für Sondermaschinen- und Anlagenbauer konkret bedeutet.</em></p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Seit dem 18. Juli 2024 ist die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie, die nur energieverbrauchsrelevante Geräte erfasste, und gilt künftig für praktisch alle physischen Produkte, die auf dem EU-Markt landen, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte. Herzstück der Verordnung ist der digitale Produktpass (DPP), und der VDMA stellt klar: Der Maschinen- und Anlagenbau wird schon kurzfristig von den neuen Anforderungen erfasst.</p><p> </p><h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Was der digitale Produktpass konkret verlangt</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der DPP ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, abrufbar über QR-Code, NFC-Chip oder RFID-Tag, der ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus begleitet. Er muss unter anderem Angaben zu Materialzusammensetzung, Herkunft, CO2-Fußabdruck, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Energieeffizienz enthalten. Produkte dürfen künftig nur noch in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn ein rechtskonformer DPP vorliegt.</p><p> </p><h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Der Zeitplan: Was ab 2026 kommt</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Die EU-Kommission hat einen Arbeitsplan für 2025 bis 2030 vorgelegt, der festlegt, welche Produktgruppen zuerst dran sind. Neben Textilien stehen Stahl, Aluminium, Reifen, Möbel und Matratzen im Zeitraum 2026 bis 2029 auf der Liste. Für Einzelfertiger im Sondermaschinenbau ist das relevant, weil Stahl und Aluminium die Hauptwerkstoffe vieler Konstruktionen sind. Das zentrale EU-Register für digitale Produktpässe soll bis zum 19. Juli 2026 betriebsbereit sein. Die ersten rechtlich bindenden Produktanforderungen werden laut Fachquellen nicht vor Mitte 2027 vollständig wirksam, die Vorbereitung der delegierten Rechtsakte läuft aber bereits. Eine erste harte Frist gibt es schon vorher: Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten, ein Signal dafür, wie ernst die EU die Durchsetzung nimmt.</p><p> </p><h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Direkt oder indirekt betroffen: Die VDMA-Perspektive für den Maschinenbau</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Der VDMA unterscheidet zwischen direkter und indirekter Betroffenheit im Maschinen- und Anlagenbau: direkt, wenn eigene Produkte oder Bauteile unter eine DPP-Pflicht fallen, etwa weil sie überwiegend aus Stahl oder Aluminium bestehen; indirekt, wenn Kunden aus DPP-pflichtigen Branchen künftig entsprechende Daten von ihren Zulieferern verlangen. Der Verband hat dafür eine eigene Initiative namens &#8222;DPP for Machinery&#8220; gegründet, die alle Aktivitäten zum Thema bündelt, und äußert sich in einem Positionspapier kritisch zu den ursprünglichen Vorschlägen des EU-Parlaments. Als schlankere Alternative bringt der VDMA das Konzept eines vereinfachten &#8222;Digital Product Record&#8220; ins Spiel.</p><p> </p><h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Was Einzelfertiger jetzt vorbereiten sollten</h4><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal">Ein digitaler Produktpass funktioniert nur mit durchgängig strukturierten Daten. In der Praxis heißt das: Ein PIM-System (Product Information Management), das Daten aus ERP und Produktion automatisiert zusammenführt, wird zur technischen Grundvoraussetzung. Wer schon jetzt beginnt, Materialherkunft, Stückliste und Lieferantendaten systematisch und lückenlos zu dokumentieren, muss später nicht unter Zeitdruck nachrüsten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Verkaufsverbote, Rückrufe und im Fall öffentlicher Aufträge sogar der Ausschluss von Vergabeverfahren. Für kleinere und mittlere Einzelfertiger gibt es dafür sowohl nationale als auch EU-weite Förderprogramme.</p><p> </p><h1 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Häufige Fragen zum digitalen Produktpass</h1><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Was ist der digitale Produktpass (DPP)?</strong><br />Ein standardisierter, maschinenlesbarer Datensatz, der einem Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus zugeordnet ist und Informationen zu Material, Herkunft, CO2-Fußabdruck, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit enthält.</p><p> </p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Ab wann müssen Maschinenbauer einen digitalen Produktpass vorweisen?</strong><br />Die Einführung erfolgt schrittweise über produktgruppenspezifische Rechtsakte. Stahl und Aluminium, die Hauptwerkstoffe im Sondermaschinenbau, stehen im EU-Arbeitsplan für den Zeitraum 2026 bis 2029, verbindliche Anforderungen werden laut Fachquellen nicht vor Mitte 2027 vollständig wirksam.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Sind auch Zulieferer und Einzelteile betroffen, nicht nur Endprodukte?</strong><br />Ja. Die ESPR gilt auch für Bauteile und Zwischenprodukte. Der VDMA weist zudem auf eine indirekte Betroffenheit hin, wenn Kunden aus DPP-pflichtigen Branchen entsprechende Daten von ihren Zulieferern einfordern.</p><p> </p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal"><strong>Was passiert bei Nichteinhaltung der neuen Vorgaben?</strong><br />Mögliche Folgen sind Bußgelder, Verkaufsverbote, Rückrufe, Reputationsschäden und bei öffentlichen Aufträgen ein Ausschluss vom Vergabeverfahren.</p><p> </p><h6 class="quellen-title">QUELLEN<br />VDMA – Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass<br />IHK Frankfurt am Main – Die EU-Ökodesignverordnung (ESPR)<br />IHK Hannover – Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)<br />IHK Bodensee-Oberschwaben – Der Digitale Produktpass (DPP): Pflichten für Unternehmen<br />DKE – Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte<br />Complir – ESPR erklärt<br />Lexware – EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR): Alles Wichtige für Unternehmen<br />DPP.jetzt – Rechte &amp; Pflichten (ESPR)</h6>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/digitaler-produktpass-2026-was-die-eu-oekodesign-verordnung-fuer-einzelfertiger-bedeutet/">Digitaler Produktpass 2026: Was die EU-Ökodesign-Verordnung für Einzelfertiger bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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		<title>Fachkräfte finden 2026: Warum Active Sourcing zur Pflicht wird</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/fachkraefte-finden-2026-warum-active-sourcing-zur-pflicht-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2026 12:27:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/fachkraefte-finden-2026-warum-active-sourcing-zur-pflicht-wird/">Fachkräfte finden 2026: Warum Active Sourcing zur Pflicht wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4574487" class="elementor elementor-4574487" data-elementor-post-type="post">
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									<h1>Warum Active Sourcing zur Pflicht wird</h1><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:718;868-1585">Wer heute auf CNC-Fachkräfte, Konstrukteur:innen oder Automatisierungstechniker:innen wartet, statt sie aktiv anzusprechen, wartet oft vergeblich. Der deutsche Maschinenbau zählt aktuell <strong>mehr als 120.000 unbesetzte Stellen</strong>, die Vakanzquote liegt bei 11,5 Prozent, offene Spezialistenpositionen bleiben im Schnitt über fünf Monate unbesetzt (<a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://www.personalberatung-mittelstand.de/statistik-check-2026-die-harten-fakten-zum-fachkraeftemangel-im-maschinenbau/">Personalberatung Mittelstand, 2026</a>). Für kleine und mittlere Fertigungsbetriebe ist das ein strukturelles Problem: Anders als Großunternehmen verfügen sie selten über personelle Reserven, die eine offene Spezialstelle über Monate auffangen können.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:718;868-1585"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="17:1-17:60;1587-1646">Das Problem: Klassische Stellenanzeigen laufen ins Leere</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="19:1-19:756;1648-2403">Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Sondermaschinenbauer sucht seit Monaten eine Projektingenieurin oder einen Projektingenieur. Die Anzeige läuft auf den üblichen Portalen, vereinzelt kommen Bewerbungen – aber keine passt fachlich. Ein laufendes Projekt verzögert sich, Kolleg:innen fangen die Lücke mit Überstunden auf, nach einem halben Jahr ist die Stelle immer noch offen. Dieses Muster ist kein Einzelfall: Der Fachkräftemarkt hat sich vom Arbeitgeber- zu einem Bewerbermarkt gedreht, wer nur auf eingehende Bewerbungen wartet, verliert im Wettbewerb um Spezialist:innen (<a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://www.kofa.de/mitarbeiter-finden/rekrutierung/active-sourcing-fuer-kmu-wann-es-sich-lohnt-und-wie-der-einstieg-gelingt/">KOFA – Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung, 2026</a>).</p><p dir="ltr" data-sourcepos="19:1-19:756;1648-2403"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="21:1-21:42;2405-2446">Was eine offene Stelle wirklich kostet</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="23:1-23:588;2448-3035">Die Kosten einer lang offenen oder falsch besetzten Stelle werden häufig unterschätzt: Sie können bis zu <strong>300 Prozent des Jahresgehalts</strong> erreichen, wenn Rekrutierungskosten, Überstundenvergütung, Interims- bzw. Ersatzlösungen und entgangene Aufträge zusammengerechnet werden. Bei einer im Schnitt rund 180 Tage offenen Stelle summiert sich das schnell auf mehrere Zehntausend Euro an versteckten Kosten (<a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://karriereweg.de/vakanzkosten-unbesetzte-stelle/">karriereweg.de – Vakanzkosten, 2026</a>). Geld, das gezielt in aktive Ansprache investiert, deutlich wirksamer eingesetzt wäre.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="23:1-23:588;2448-3035"> </p><h2 class="mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="25:1-25:37;3037-3073">Active Sourcing in drei Schritten</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="27:1-27:129;3075-3203">Laut KOFA lohnt sich Active Sourcing vor allem für schwer zu besetzende Spezialrollen und lässt sich in drei Schritten umsetzen:</p><ol class="[li_&amp;]:mb-0 [li_&amp;]:mt-1 [li_&amp;]:gap-1 [&amp;:not(:last-child)_ul]:pb-1 [&amp;:not(:last-child)_ol]:pb-1 list-decimal flex flex-col gap-1 pl-8 mb-3 print:block print:space-y-1" dir="ltr" data-sourcepos="29:1-31:240;3205-3958"><li class="font-claude-response-body whitespace-normal break-words pl-2" data-sourcepos="29:1-29:282;3205-3486"><strong>Suche vorbereiten</strong> – Anforderungsprofil gemeinsam mit der Fachabteilung schärfen und herausarbeiten, was die Stelle wirklich attraktiv macht (Verantwortung, Projektvielfalt, Entwicklungsperspektive). Auf diskriminierende Auswahlkriterien wie Alter oder Geschlecht verzichten.</li><li class="font-claude-response-body whitespace-normal break-words pl-2" data-sourcepos="30:1-30:232;3487-3718"><strong>Talente finden</strong> – Gezielt nach Synonymen und branchenüblichen Bezeichnungen suchen, etwa auf LinkedIn, Xing oder in Fachforen, nicht nur nach dem exakten Stellentitel. Eine dokumentierte Shortlist passender Profile erstellen.</li><li class="font-claude-response-body whitespace-normal break-words pl-2" data-sourcepos="31:1-31:240;3719-3958"><strong>Ansprechen statt abwarten</strong> – Persönliche Erstkontakte mit konkretem Bezug zum Profil der Person, klarer Handlungsaufforderung und Nachfassen bei Ausbleiben einer Antwort. Wer aktuell nicht passt, kommt in einen Talentpool für später.</li></ol><p> </p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="33:1-33:299;3960-4258">Voraussetzung für den Erfolg: eine klar verantwortliche Person mit Zeit und Kommunikationsgeschick – sowie der Wille, Qualität vor Schnelligkeit zu stellen (<a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://www.kofa.de/mitarbeiter-finden/rekrutierung/active-sourcing-fuer-kmu-wann-es-sich-lohnt-und-wie-der-einstieg-gelingt/">KOFA, 2026</a>).</p><h6> </h6><h6 class="quellen-title">QUELLEN<br />Personalberatung Mittelstand (2026): Statistik-Check 2026 – Die harten Fakten zum Fachkräftemangel im Maschinenbau<br />KOFA – Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (2026): Active Sourcing für KMU: Wann es sich lohnt und wie der Einstieg gelingt<br />karriereweg.de (2026): Vakanzkosten – Warum jede unbesetzte Stelle Geld verbrennt</h6>								</div>
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									<h6> </h6><h6 style="text-align: right;">Texte KI-generiert</h6>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/fachkraefte-finden-2026-warum-active-sourcing-zur-pflicht-wird/">Fachkräfte finden 2026: Warum Active Sourcing zur Pflicht wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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		<title>Was geht verloren, wenn erfahrene Fachkräfte den Betrieb verlassen?</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/was-geht-verloren-wenn-erfahrene-fachkraefte-den-betrieb-verlassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 05:41:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/was-geht-verloren-wenn-erfahrene-fachkraefte-den-betrieb-verlassen/">Was geht verloren, wenn erfahrene Fachkräfte den Betrieb verlassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4574095" class="elementor elementor-4574095" data-elementor-post-type="post">
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									<h1>Was geht verloren, wenn erfahrene Fachkräfte den Betrieb verlassen?</h1><p><em>In vielen Einzelfertigungs-Betrieben steckt das entscheidende Know-how in einer Handvoll erfahrener Köpfe. Wenn diese Kolleginnen und Kollegen in Rente gehen, droht nicht nur eine Personallücke – sondern ein Kompetenzverlust, der sich in Projekten, Reklamationen und Kundenbeziehungen niederschlägt.</em></p><p>Der demografische Wandel trifft große Konzerne und kleine Fertiger gleichermaßen – aber nicht gleich hart. Während ein Großbetrieb den Renteneintritt einer erfahrenen Fachkraft durch strukturierte Übergabeprozesse abfedern kann, fehlt vielen Losgröße-1+-Betrieben genau diese Pufferfähigkeit.</p><p>Die Zahlen sind bekannt: Bis 2034 verlässt rund ein Drittel der Belegschaft im deutschen Maschinenbau die Unternehmen – 296.000 Beschäftigte gehen in Rente, nur 118.000 Nachrücker stehen bereit. Was diese Zahl nicht zeigt: Welcher Anteil davon Schlüsselpersonen sind, deren Wissen nirgendwo dokumentiert ist.</p><h6 class="src">Quelle: Grant Thornton – Maschinenbau im Wandel (Januar 2026) / VDMA</h6><div> </div><div class="pullquote"><em>„Das Problem ist nicht, dass jemand geht. Das Problem ist, dass sein Wissen nirgendwo steht.&#8220;</em></div><div> </div><h2>Warum Wissenstransfer in der Einzelfertigung besonders kritisch ist</h2><p>In der Serienfertigung lassen sich Prozesse standardisieren – was heute funktioniert, funktioniert morgen genauso. In der Losgröße 1+ ist das anders: Jedes Projekt ist einmalig, jede Lösung hart erarbeitet, jede Kundenbeziehung über Jahre gewachsen.</p><p>Typische Verlustszenarien: Eine erfahrene Konstrukteurin weiß, welche Materialcharge für welchen Kunden welche Besonderheiten hat. Ein langjähriger Projektleiter kennt die stillen Anforderungen eines Stammkunden, die nie ins Lastenheft geschrieben wurden. Geht dieses Wissen verloren, merkt man es erst beim nächsten Projekt – meist durch eine Reklamation.</p><p> </p><hr /><h2>In vier Schritten zum strukturierten Wissenstransfer</h2><p>Es braucht keine aufwändige Software. Was zählt, ist eine klare Methodik und der Wille, rechtzeitig anzufangen – mindestens zwölf Monate vor dem geplanten Austritt.</p><div class="steps"><div class="step"><div class="step-num"><strong>1. Wissensträger identifizieren</strong></div><div class="step-body"><div class="step-text">Wer im Betrieb besitzt Wissen, das nirgendwo dokumentiert ist? Nicht nur Führungskräfte – oft sind es Fachkräfte mit 20+ Jahren Betriebszugehörigkeit, die das stille Know-how tragen.</div></div></div><div class="step"><div> </div><div class="step-num"><strong>2. Wissensarten unterscheiden</strong></div><div class="step-body"><div class="step-text">Explizites Wissen (Zeichnungen, Checklisten, Prozessbeschreibungen) lässt sich dokumentieren. Implizites Wissen – Erfahrungsgespür, Kundenkenntnisse, Fehlerdiagnose – braucht Tandem-Arbeit und strukturierte Gespräche.</div></div></div><div class="step"><div> </div><div class="step-num"><strong>3. Übergabe als Projekt behandeln</strong></div><div class="step-body"><div class="step-text">Kein Wissenstransfer ohne Zeitplan, Verantwortlichen und konkretes Format. Tandems, Video-Dokumentationen, gemeinsame Projektbearbeitung über 6–12 Monate – was passt, entscheidet der Betrieb, nicht das Tool.</div></div></div><div class="step"><div> </div><div class="step-num"><strong>4. Digital sichern, aber pragmatisch</strong></div><div class="step-body"><div class="step-text">Ein gut gepflegtes Wiki oder eine strukturierte Ablage im ERP-System ist wertvoller als ein teures Wissensmanagementsystem, das niemand nutzt. Niedrigschwelligkeit schlägt Vollständigkeit.</div></div></div></div><hr /><h2> </h2><h2>Was das für Losgröße-1+-Betriebe konkret bedeutet</h2><div class="highlight-box"><p><strong>Ein Rechenbeispiel:</strong> Ein Betrieb mit 40 Mitarbeitenden hat statistisch 4–6 Beschäftigte, die in den nächsten fünf Jahren ausscheiden. Bei einem durchschnittlichen Projektwert von 150.000 € und einer Fehlerquote von 5 % durch Wissensverlust entstehen potenzielle Mehrkosten von 30.000–60.000 € – pro Projekt, nicht pro Jahr.</p></div><p>Die gute Nachricht: Wissenstransfer muss kein großes Programm sein. Viele der wirksamsten Maßnahmen kosten vor allem Zeit – und die lässt sich einplanen, wenn man früh genug anfängt.</p><p>Das ife-Netzwerk bringt Einzelfertiger zusammen, die genau diese Herausforderungen kennen – und Lösungen gefunden haben, die in der Praxis funktionieren, nicht nur in Beratungsfolien.</p><p> </p><h6 class="quellen-title">QUELLEN<br />Grant Thornton – Maschinenbau im Wandel, Januar 2026<br />VDMA – Prognose Fachkräfteentwicklung Maschinenbau 2024–2034<br />VDI / IW Köln – MINT-Frühjahrsreport 2026</h6>								</div>
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		<title>Digitaler Zwilling: Warum sich der Einstieg lohnt</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/digitaler-zwilling-warum-sich-der-einstieg-lohnt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2026 11:11:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitaler Zwilling: Warum sich der Einstieg lohnt Der digitale Zwilling galt lange als Werkzeug der Serienfertigung. Wo tausende identische Teile vom Band laufen, verteilt sich der Aufwand für ein virtuelles [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4574337" class="elementor elementor-4574337" data-elementor-post-type="post">
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									<h2>Digitaler Zwilling: Warum sich der Einstieg lohnt</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="3:1-3:515;73-587">Der digitale Zwilling galt lange als Werkzeug der Serienfertigung. Wo tausende identische Teile vom Band laufen, verteilt sich der Aufwand für ein virtuelles Modell mühelos über die Menge. In der Losgröße 1+ scheint diese Rechnung nicht aufzugehen, denn hier fehlt die Wiederholung. Genau deshalb hält sich hartnäckig die Annahme, die Technologie sei etwas für die Großserie und nicht für den Sondermaschinen- oder Anlagenbau. Diese Sicht führt in die Irre. Der Nutzen ist da, er liegt nur an einer anderen Stelle.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="5:1-5:742;589-1330">Zur Einordnung: Ein digitaler Zwilling ist ein datenbasiertes Abbild eines physischen Objekts, Prozesses oder Systems, das kontinuierlich mit Echtzeitdaten aus Sensoren, Steuerungen und Produktionssystemen gespeist wird. Anders als ein statisches 3D-Modell oder eine einmalige Simulation bildet er den aktuellen Zustand ab und erlaubt Vorhersagen über künftiges Verhalten. Je nach Einsatzort spricht man vom Engineering Twin in Entwicklung und Konstruktion, vom Production Twin auf dem Shopfloor oder vom Operation Twin im laufenden Betrieb. Für Betriebe, die im Kundenauftrag fertigen, ist zunächst der Engineering Twin die entscheidende Ausprägung, weil er dort ansetzt, wo bei Unikaten das größte Risiko und der höchste Aufwand entstehen.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="5:1-5:742;589-1330"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="7:1-7:43;1332-1374">Der Erstlauf ist das eigentliche Risiko</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="9:1-9:703;1376-2078">In der Serie amortisiert sich ein Zwilling über die Stückzahl, jedes weitere Produkt profitiert vom einmal gebauten Modell. Bei individuellen Aufträgen gibt es diese Wiederholung nicht. Jede Maschine, jede Anlage, jedes Projekt ist ein Erstlauf, und die teuersten Fehler entstehen genau dann, wenn Mechanik, Elektrik und Steuerungssoftware zum ersten Mal zusammenwirken, in der Regel bei der Inbetriebnahme vor Ort beim Kunden. Der wirtschaftliche Hebel verschiebt sich damit weg von der Skaleneffizienz hin zur Risiko- und Zeitersparnis pro Projekt. Ein Crash in der Simulation kostet einen Mausklick, ein Crash an der realen Anlage kostet schnell einen fünfstelligen Betrag und wertvolle Projektzeit.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="9:1-9:703;1376-2078"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="11:1-11:61;2080-2140">Warum die virtuelle Inbetriebnahme der beste Einstieg ist</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="13:1-13:573;2142-2714">Für individuell fertigende Betriebe ist die virtuelle Inbetriebnahme der praktikabelste erste Schritt. Dabei wird die reale Steuerung mit einem Echtzeit-Simulationsmodell der Maschine verbunden und die Steuerungssoftware getestet, lange bevor die Montage abgeschlossen ist. Da ein Großteil der Inbetriebnahmezeit erfahrungsgemäß auf die Softwareentwicklung entfällt, lässt sich diese durch ein Simulationsmodell parallel zur mechanischen Konstruktion vorziehen. Aus der bisher sequenziellen Abfolge von Konstruktion, Montage und Inbetriebnahme wird ein paralleler Prozess.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:684;2716-3399">Die Wirkung ist messbar. Je nach Anwendung verkürzen sich die realen Inbetriebnahmezeiten um rund 50 bis 80 Prozent, die gesamten Projektlaufzeiten um bis zu 30 Prozent. Fehler werden früh erkannt, bevor teure Hardware betroffen ist, und die Softwarequalität zur Auslieferung steigt, weil unter realistischen Bedingungen getestet wird. Das Modell lässt sich zudem für Abnahme und Schulung nutzen, teils mit VR und im Mehrbenutzerbetrieb, was gerade im Sondermaschinenbau ein spürbarer Vorteil ist. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau hat die Methode mit einem eigenen Leitfaden praxisnah verankert, sie ist damit kein Experiment mehr, sondern etablierte Ingenieurspraxis.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:684;2716-3399"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="17:1-17:51;3401-3451">Vom Projektgeschäft zum wiederkehrenden Service</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="19:1-19:484;3453-3936">Ist ein Simulationsmodell erst einmal aufgebaut, endet sein Wert nicht mit der Auslieferung. Über den Operation Twin lassen sich Zustandsdaten der ausgelieferten Anlage zurückspielen. Daraus entstehen Angebote für vorausschauende Wartung, Fernservice und Optimierung im Feld. Für Betriebe, die bislang vom einmaligen Projektgeschäft leben, ist das strategisch der interessanteste Punkt, denn aus einem Auftrag wird eine dauerhafte Kundenbeziehung mit wiederkehrenden Serviceumsätzen.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="19:1-19:484;3453-3936"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="21:1-21:50;3938-3987">Der Markt hat die Experimentierphase verlassen</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="23:1-23:866;3989-4854">Der digitale Zwilling entwickelt sich vom Zukunftsthema zum industriellen Standardinstrument. Das zeigte sich auch auf dem Fachkongress Digitale Fabrik 2026, auf dem große Anbieter die Skalierung vorführten. Siemens hat Anfang 2026 den Digital Twin Composer vorgestellt und bündelt Simulation, Industrial IoT und Zwilling unter offenen Plattformen mit API-Zugang, die ausdrücklich auch für den Mittelstand gedacht sind. Der Markt für digitale Zwillinge im verarbeitenden Gewerbe wuchs von rund 14,5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 auf etwa 21,3 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 und wird mit hohen zweistelligen Wachstumsraten prognostiziert. Als nächste Stufe zeichnet sich die Verbindung mit Physical AI ab, zusammen mit einem zunehmend herstelleragnostischen Ansatz, der geschlossene Systemlandschaften zugunsten offener, interoperabler Datenmodelle aufbricht.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="23:1-23:866;3989-4854"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="25:1-25:54;4856-4909">Warum der rechtliche Rahmen früh mitgedacht gehört</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="27:1-27:782;4911-5692">Wer Maschinendaten im Rahmen digitaler Zwillinge verarbeitet, bewegt sich in einem regulatorischen Umfeld, das sich derzeit ordnet. Der EU Data Act regelt Zugang, Nutzung und Interoperabilität von Daten aus vernetzten Produkten und gilt mit gestaffelten Übergangsfristen. Kommen KI-basierte Analyse- und Prognosemodelle hinzu, greifen Risikoklassifizierung und Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung, deren breite Anwendung ab dem 2. August 2026 beginnt. Und der digitale Produktpass lässt sich als Ausgangspunkt für den unternehmensübergreifenden Datenaustausch verstehen, an den ein Zwilling später andocken kann. Diese drei Regelwerke greifen ineinander und sollten von Beginn an gemeinsam betrachtet werden, nicht erst dann, wenn ein Modell bereits produktiv im Einsatz ist.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="29:1-29:368;5694-6061">Der digitale Zwilling rechnet sich bei individueller Fertigung also anders als in der Serie. Nicht die Stückzahl trägt die Investition, sondern die Absicherung des Erstlaufs, die verkürzte Inbetriebnahme und ein datenbasiertes Servicegeschäft. Wer klein und projektbezogen beginnt, senkt sein Risiko unmittelbar und legt zugleich die Grundlage für neue Umsatzquellen.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="29:1-29:368;5694-6061"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="31:1-31:24;6063-6086">Häufige Fragen (FAQ)</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="33:1-34:175;6088-6322">Lohnt sich ein digitaler Zwilling überhaupt bei Losgröße 1? Ja. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht nicht über die Stückzahl, sondern pro Projekt durch Risikoreduktion, kürzere Inbetriebnahme und höhere Softwarequalität beim Erstlauf.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="36:1-37:191;6324-6582">Was ist der Unterschied zwischen Simulation und digitalem Zwilling? Eine Simulation ist eine einmalige Berechnung eines Verhaltens. Der digitale Zwilling wird kontinuierlich mit aktuellen Daten gespeist und bildet den realen Zustand über den Lebenszyklus ab.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="39:1-40:143;6584-6776">Wie viel Zeit spart die virtuelle Inbetriebnahme? Je nach Anwendung lassen sich die realen Inbetriebnahmezeiten um rund 50 bis 80 Prozent verkürzen, die Projektlaufzeiten um bis zu 30 Prozent.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="42:1-43:128;6778-6948">Welche Daten brauche ich für den Einstieg? In der Regel 3D-CAD-Daten in gängigen Formaten sowie eine Funktionsbeschreibung mit Ablaufdiagramm, Elektro- und Pneumatikplan.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="45:1-46:144;6950-7136">Welche rechtlichen Vorgaben sind relevant? Vor allem der EU Data Act, die EU-KI-Verordnung bei KI-gestützten Modellen sowie der digitale Produktpass als Grundlage für den Datenaustausch.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="45:1-46:144;6950-7136"> </p><h6 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="48:1-48:11;7138-7148"><span style="text-decoration: underline;">Quellen<br /></span>VDMA, Leitfaden Virtuelle Inbetriebnahme, sowie Springer Nature, Nutzen von Digitalen Zwillingen und Virtueller Inbetriebnahme für den Maschinen- und Anlagenbau<br />produktion.de, Digitale Fabrik 2026: Zwilling, KI und Metaverse in der Praxis<br />mybusinessfuture.com, Digital Twin in der Fertigung: von der Simulation zur Echtzeitsteuerung<br />Kings Research, Digital Twins in Manufacturing Market<br />iT Engineering Software Innovations, Virtuelle Inbetriebnahme<br />DEDOS GmbH, Digitaler Zwilling und virtuelle Inbetriebnahme im Sondermaschinenbau<br />autocad-magazin.de, Virtuelle Inbetriebnahme: Digitale Zwillinge im Anlagen- und Maschinenbau (Praxisbeispiel F.EE)<br />Fraunhofer Academy, Virtuelle Inbetriebnahme und digitaler Zwilling<br />Hanisch Consulting, Digitaler Zwilling im Mittelstand (Einordnung Data Act, AI Act, digitaler Produktpass)<br />Europäische Kommission, EU Data Act (Reg. 2023/2854) und EU-KI-Verordnung (Reg. 2024/1689)</h6>								</div>
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		<title>OT-Security &#038; Cybersicherheit: Die unsichtbare Bedrohung in der Fertigung</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/ot-security-cybersicherheit-die-unsichtbare-bedrohung-in-der-fertigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 12:03:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/?p=4573992</guid>

					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4573992" class="elementor elementor-4573992" data-elementor-post-type="post">
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									<h2>Produktion als Angriffsziel – Dragos OT Cybersecurity Report 2026</h2>
<p>Der Cybersecurity Report wurde im Februar 2026 bereits im neunten Jahr in Folge vorgestellt. Er gilt als eine der umfassendsten Analysen der Cyberbedrohungen, denen industrielle und kritische Infrastrukturen weltweit ausgesetzt sind. OT steht für Operational Technology und meint alle IT-Systeme, die physische Prozesse steuern und überwachen: Fertigungsanlagen, Robotersteuerungen, Förderanlagen, Druckregler, Ventile oder Stromversorgungen in Industriebetrieben.&nbsp;</p>
<p>Wenn eine solche Steuerungsanlage durch einen Cyberangriff manipuliert wird, steht nicht nur ein Computer still, sondern es kann die gesamte Produktion zum Erliegen kommen oder es entsteht physischer Schaden an Maschinen, Gebäuden oder sogar an Menschen. Angreifer kartieren heute aktiv, wie diese Steuerungssysteme funktionieren. Das heißt, sie analysieren gezielt Netzwerktopologien, Maschinentypen und Prozessabläufe, bevor sie zuschlagen. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur klassischen Ransomware, die wahllos Daten verschlüsselt und auf Lösegeldzahlung hofft.</p>
<table width="602">
<tbody>
<tr>
<td width="368">
<p><strong>Ransomware-Gruppen auf Industrie 2025</strong></p>
</td>
<td width="234">
<p>119 (+49 % ggü. 2024)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="368">
<p><strong>OT-Umgebungen ohne IT/OT-Segmentierung</strong></p>
</td>
<td width="234">
<p>81 % (Dragos 2026)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="368">
<p><strong>Cyberangriffe/Woche dt. Unternehmen Q2/2025</strong></p>
</td>
<td width="234">
<p>1.286 (+22 %)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="368">
<p><strong>BSI: Angriffe richten sich gegen KMU</strong></p>
</td>
<td width="234">
<p>80 % aller Fälle</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="368">
<p><strong>Durchschn. Schaden pro Vorfall (KMU)</strong></p>
</td>
<td width="234">
<p>ca. 95.000 Euro (HDI 2024)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="368">
<p><strong>Bedrohung als hoch/sehr hoch eingeschätzt</strong></p>
</td>
<td width="234">
<p>74 % (Diconium Studie 2026)</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h6><strong>Quelle: </strong><a href="https://www.securitytoday.de/2026/03/23/ot-angriffe-maschinenbau-2026/">Dragos OT Cybersecurity Report 2026 (Februar 2026)</a>,<strong>&nbsp;<br></strong><a href="https://special.diconium.com/de/insights/knowledge/studie-cybersecurity-in-der-deutschen-industrie-2026">Diconium-Studie: Cybersecurity in der deutschen Industrie 2026</a></h6>
<h2>&nbsp;</h2>
<h2>NIS2: Ab 2026 Pflicht, nicht Kür</h2>
<p><strong>NIS2</strong> steht für die <strong>Network and Information Security Directive 2</strong> – eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst. Die nationale Umsetzung in deutsches Recht stellt klare Anforderungen an drei Bereiche:</p>
<ul>
<li><strong>Risikomanagement</strong>: Unternehmen müssen Cyberrisiken systematisch identifizieren, bewerten und mit konkreten Maßnahmen adressieren.</li>
<li><strong>Meldepflichten</strong>: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an das BSI gemeldet werden.</li>
<li><strong>Persönliche Haftung der Geschäftsleitung</strong>: Geschäftsführer und Vorstände können bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden – Cybersicherheit ist damit Chefsache.</li>
</ul>
<p><br></p><p>Besonders relevant für Zulieferer: Wer als <strong>Einzelfertiger</strong> – also ein Betrieb, der individuelle Teile oder Maschinen nach Kundenspezifikation herstellt – in der Lieferkette eines größeren <strong>OEMs</strong> (Original Equipment Manufacturer) tätig ist, dem kann NIS2-Konformität zur echten Marktvoraussetzung werden. Großunternehmen werden zunehmend verlangen, dass ihre Lieferanten nachweislich sichere IT- und OT-Infrastrukturen betreiben.</p>
<p></p>
<h2><br></h2><h2>Erste Schritte zur sicheren IT Infrastruktur für Einzelfertiger</h2>
<p>Laut BSI-Lagebericht 2025 richten sich etwa 80 % aller Cyberangriffe in Deutschland gegen KMU – nicht weil sie wertvolle Daten haben, sondern weil sie schlechter geschützt sind. KMU erfüllen im Schnitt nur 56 % der Basis-Anforderungen. Deshalb sollten mindestens diese wichtigen ersten Schritte gemacht werden:</p>
<p><b>1. Zugänge absichern – Multi-Faktor-Authentifizierung<br>(MFA)</b></p>
<p>Alle wichtigen Konten (E-Mail, Cloud, Buchhaltung) mit einem zweiten Faktor (z. B. Authenticator-App) schützen. Starke, einzigartige Passwörter via Passwort-Manager verwenden.</p>
<p><b>2. Regelmäßige Backups einrichten</b></p>
<p>Die 3-2-1-Regel: 3 Kopien, auf 2 verschiedenen Medien, davon 1 außer Haus (z. B. Cloud-Backup). Backups regelmäßig testen, ob die Wiederherstellung funktioniert.</p>
<p><b>3. Software &amp; Betriebssystem aktuell halten</b></p>
<p>Automatische Updates aktivieren – täglich entstehen durchschnittlich 119 neue Sicherheitslücken, ein Anstieg von 24 % gegenüber dem Vorjahr. Ungepatchte Systeme sind ein Haupteinfallstor.</p>
<p><b>4. Firewall &amp; Antivirenschutz aktivieren</b></p>
<p>Die eingebaute Windows-Firewall und ein aktueller Virenscanner sind Mindeststandard. Für das WLAN: sicheres Passwort, WPA3 oder WPA2, Router-Firmware aktuell halten.</p>
<p><b>5. Phishing erkennen lernen</b></p>
<p>Der Mensch ist in kleinen Betrieben oft die erste und letzte Sicherheitsinstanz. Wenn jemand eine Phishing-Mail erkennt, eine verdächtige Datei nicht öffnet oder bei einer seltsamen Zahlungsanweisung kurz nachfragt, ist oft schon viel gewonnen.</p>
<p><b>6. Notfallplan erstellen</b></p>
<p></p>
<p>Einen einfachen Plan für den Ernstfall aufschreiben: Wen rufe ich an? Wie trenne ich infizierte Geräte vom Netz? Wo sind die&nbsp;Backup-Zugänge?</p>
<p></p>								</div>
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		<title>EU-Stahlschutzmaßnahmen ab Juli 2026: Was der neue 50-Prozent-Zoll für Stahl- und Metallbau bedeutet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 06:35:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/eu-stahlschutzmassnahmen-ab-juli-2026-was-der-neue-50-prozent-zoll-fuer-stahl-und-metallbau-bedeutet/">EU-Stahlschutzmaßnahmen ab Juli 2026: Was der neue 50-Prozent-Zoll für Stahl- und Metallbau bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4574433" class="elementor elementor-4574433" data-elementor-post-type="post">
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									<h2>EU-Stahlschutzmaßnahmen 2026: Zölle, Kontingente, Folgen</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="9:1-9:574;417-990">Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union ein neues Schutzsystem für Stahleinfuhren. Es löst die seit 2019 bestehenden Schutzmaßnahmen ab, die Ende Juni ausgelaufen sind, und verschärft die Bedingungen für Importe aus Drittländern deutlich. Für Betriebe, die Stahl oder stahlintensive Vorprodukte außerhalb der EU beziehen, verändern sich damit Kalkulation, Beschaffung und Nachweispflichten. Gerade im Stahl- und Metallbau, wo Projekte lange Laufzeiten haben und Materialpreise über Monate kalkuliert werden müssen, lohnt ein genauer Blick auf die neuen Regeln.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="9:1-9:574;417-990"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="11:1-11:42;992-1033">Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="13:1-13:383;1035-1417">Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1384, die am 24. Juni 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und am Folgetag in Kraft trat. Der Rat hatte bereits am 8. Juni zugestimmt. Anders als das alte, WTO-gestützte und zeitlich befristete Schutzinstrument ist die neue Regelung als dauerhaftes Instrument angelegt, das laufend überprüft und an die Marktlage angepasst wird.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:796;1419-2214">Zwei Punkte wiegen für die tägliche Praxis am schwersten. Das jährliche Gesamtkontingent für zollfreie Stahleinfuhren wurde auf rund 18,3 Millionen Tonnen festgelegt und liegt damit etwa 47 Prozent unter dem bisherigen Niveau. Für alle Mengen, die außerhalb der Kontingente eingeführt werden, gilt künftig ein Zollsatz von 50 Prozent statt der bisherigen 25 Prozent. Dieser Zusatzzoll wird zusätzlich zu allen anderen anfallenden Abgaben erhoben, etwa dem regulären Drittlandszoll oder einem geltenden Antidumping- oder Ausgleichszoll. Hintergrund der Verschärfung sind die anhaltenden globalen Überkapazitäten, die die europäische Stahlindustrie mit rund 300.000 Arbeitsplätzen unter Druck setzen, sowie das erklärte Ziel, die Abhängigkeit von russischen Stahlerzeugnissen weiter zu verringern.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="15:1-15:796;1419-2214"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="17:1-17:56;2216-2271">Wie das Kontingentssystem in der Praxis funktioniert</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="19:1-19:416;2273-2688">Die Verordnung erfasst 26 Warenkategorien, von warm- und kaltgewalzten Blechen bis zu weiteren Stahlerzeugnissen. Die Aufteilung der Kontingente auf die Handelspartner regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 vom 29. Juni 2026. Für Länder, die in der Vergangenheit einen Importanteil von mindestens fünf Prozent hatten, gibt es länderspezifische Kontingente, für die übrigen ein gemeinsames Restkontingent.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="21:1-21:586;2690-3275">Bewirtschaftet werden die Mengen quartalsweise nach dem Windhundverfahren, es zählt also die Reihenfolge der Einfuhr. Nicht ausgeschöpfte Kontingente können im ersten Anwendungsjahr in das folgende Quartal übertragen werden, was der Lieferkette etwas Flexibilität verschafft. Die jeweils verfügbaren Restmengen lassen sich über die EU-Datenbank QUOTA abfragen. Wer in der Zollanmeldung keine Inanspruchnahme des Kontingents beantragt, zahlt automatisch den Zusatzzoll. Ausgenommen von den Kontingenten und vom Außerkontingentszoll sind Einfuhren aus Island, Liechtenstein und Norwegen.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="21:1-21:586;2690-3275"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="23:1-23:43;3277-3319">Neue Herkunftsnachweise ab Oktober 2026</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="25:1-25:432;3321-3752">Eine zweite wesentliche Neuerung betrifft die Herkunft des Materials. Ab dem 1. Oktober 2026 muss beim Import von Stahlerzeugnissen das Land des Schmelzens und Gießens nachgewiesen werden, das sogenannte Melt-and-pour-Kriterium. Die konkrete Ausgestaltung regelt ein Durchführungsakt, der bis spätestens 31. August 2026 zu erlassen ist. Der Nachweis ist zum Zeitpunkt der Einfuhr zu erbringen, etwa über eine Walzwerkbescheinigung.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="27:1-27:413;3754-4166">Ziel dieser Regel ist es, Umgehungen über Drittländer zu erschweren und die tatsächliche Herkunft transparent zu machen. Zusammen mit dem parallel greifenden CO2-Grenzausgleich CBAM steigen damit die Anforderungen an die Dokumentation und an die Transparenz der gesamten Lieferkette spürbar. Wer bislang wenig über den genauen Ursprung seines Materials wusste, muss diese Information künftig belastbar vorhalten.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="27:1-27:413;3754-4166"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="29:1-29:53;4168-4220">Was die neuen Regeln für die Kalkulation bedeuten</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="31:1-31:489;4222-4710">Für die auftragsbezogene Projektfertigung sind die Auswirkungen besonders greifbar. Wird Material erst spät im Projektverlauf bestellt, kann das zuständige Kontingent bereits ausgeschöpft sein. Aus einer eingeplanten Position wird dann kurzfristig eine Lieferung mit 50 Prozent Zusatzzoll, was jede Kalkulation empfindlich trifft. Festpreisangebote, die über Wochen oder Monate Bestand haben sollen, tragen damit ein deutlich höheres Materialkostenrisiko als noch im ersten Halbjahr 2026.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="33:1-33:421;4712-5132">Betroffen sind nicht nur Betriebe, die selbst importieren. Auch wer ausschließlich bei europäischen Händlern einkauft, spürt die Regeln mittelbar über Preise und Verfügbarkeit, sobald der Händler seinerseits aus Drittländern bezieht. Und mit der Melt-and-pour-Nachweispflicht kommt ein zusätzlicher administrativer Aufwand hinzu, der bis in die Angebotsphase hineinreicht, weil die Herkunft frühzeitig geklärt sein will.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="33:1-33:421;4712-5132"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="35:1-35:52;5134-5185">Handlungsspielräume für den Stahl- und Metallbau</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="37:1-37:468;5187-5654">Aus der neuen Lage ergeben sich mehrere konkrete Ansatzpunkte. Ein erster Schritt ist die Prüfung der eigenen Lieferantenbasis. Wer weiß, welcher Anteil des Materials aus der EU und welcher aus Drittländern stammt, kann sein Risiko einschätzen und die Bezugsquellen gezielt diversifizieren. Ebenso hilft es, die Beschaffung stärker an der Quartalslogik der Kontingente auszurichten und Bestellungen so zu timen, dass sie nicht in eine bereits erschöpfte Menge fallen.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="39:1-39:549;5656-6204">In Angeboten und Verträgen gewinnen Material- und Preisgleitklauseln an Bedeutung, damit kurzfristige Zoll- und Preissprünge nicht allein beim Fertiger hängen bleiben. Parallel sollten Einzelfertiger mit ihren Lieferanten frühzeitig klären, wie die Melt-and-pour-Nachweise erbracht werden, um Verzögerungen bei der Einfuhr zu vermeiden. Und schließlich lohnt es sich, die QUOTA-Datenbank fest in den Einkauf einzubinden und Beschaffung und Kalkulation enger zu verzahnen, damit die Kostenwirkung eines knappen Kontingents rechtzeitig sichtbar wird.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="39:1-39:549;5656-6204"> </p><h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="41:1-41:18;6206-6223">Häufige Fragen</h2><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="43:1-44:152;6225-6430"><strong>Ab wann gelten die neuen EU-Stahlschutzmaßnahmen?</strong> Die Verordnung (EU) 2026/1384 gilt seit dem 1. Juli 2026. Sie ersetzt die seit 2019 bestehenden Schutzmaßnahmen, die am 30. Juni 2026 ausgelaufen sind.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="46:1-47:222;6432-6706"><strong>Wie hoch ist der Zoll außerhalb der Kontingente?</strong> Für Einfuhren außerhalb der zollfreien Kontingente gilt ein Wertzoll von 50 Prozent. Das ist eine Verdopplung gegenüber den bisherigen 25 Prozent, und der Satz wird zusätzlich zu allen anderen anfallenden Abgaben erhoben.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="49:1-50:158;6708-6919"><strong>Welche Länder sind von den Maßnahmen ausgenommen?</strong> Einfuhren mit Ursprung in Island, Liechtenstein und Norwegen sind aufgrund der EWR-Integration von den Kontingenten und vom Außerkontingentszoll ausgenommen.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="52:1-53:252;6921-7224"><strong>Was bedeutet die Melt-and-pour-Nachweispflicht?</strong> Ab dem 1. Oktober 2026 muss beim Import das Land des Schmelzens und Gießens nachgewiesen werden, etwa über eine Walzwerkbescheinigung. Damit soll die tatsächliche Herkunft des Stahls transparent gemacht und die Umgehung der Maßnahmen erschwert werden.</p><p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="ltr" data-sourcepos="55:1-56:198;7226-7489"><strong>Sind auch Betriebe betroffen, die nur bei EU-Händlern kaufen?</strong> Ja, zumindest mittelbar. Bezieht der Händler seinerseits Stahl aus Drittländern, wirken sich Kontingente und Zölle über Preise und Verfügbarkeit auch auf Abnehmer aus, die selbst nicht importieren.</p><p dir="ltr" data-sourcepos="55:1-56:198;7226-7489"> </p><h6 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold" dir="ltr" data-sourcepos="58:1-58:11;7491-7501"><span style="text-decoration: underline;">Quellen<br /></span><span style="font-size: 16px;">Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung zu den neuen Stahlschutzmaßnahmen<br /></span><span style="font-size: 16px;">Verordnung (EU) 2026/1384, Amtsblatt der Europäischen Union<br /></span><span style="font-size: 16px;">Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 zur Zuteilung der Zollkontingente<br /></span><span style="font-size: 16px;">Zoll online, Fachmeldung zum Stahlinstrument und den zusätzlichen Zöllen<br /></span><span style="font-size: 16px;">Germany Trade and Invest (GTAI), Schutzmaßnahmen Stahl<br /></span><span style="font-size: 16px;">IHK Hannover und IHK Regensburg, Informationen zu den neuen EU-Stahlschutzmaßnahmen<br /></span><span style="font-size: 16px;">PwC Deutschland, Blog Steuern und Recht, Verordnung (EU) 2026/1384</span></h6>								</div>
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		<title>Handelspolitik &#038; US-Zölle: Was Einzelfertiger jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/handelspolitik-us-zoelle-was-einzelfertiger-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Jaenicke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 08:28:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/handelspolitik-us-zoelle-was-einzelfertiger-jetzt-wissen-muessen/">Handelspolitik &amp; US-Zölle: Was Einzelfertiger jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="4573947" class="elementor elementor-4573947" data-elementor-post-type="post">
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									<h2>Warum dieses Thema für Losgröße-1-Fertiger existenziell ist</h2><p>Die US-Zollpolitik hat den deutschen Maschinen- und Anlagenbau 2025 mit voller Wucht getroffen. Große Maschinen bestehen aus Tausenden Einzelteilen – für jede Komponente müssen Wert und Ursprung nachgewiesen werden. Dieser bürokratische Aufwand trifft Mittelständler unverhältnismäßig hart.</p><p> </p><h2>Aktuelle Zahlen (VDMA, GTAI – Februar/März 2026)</h2><table width="602"><tbody><tr><td width="368"><p><strong>Exportrückgang USA 2025 (Maschinenbau)</strong></p></td><td width="234"><p>-8,0 % auf 25,2 Mrd. Euro</p></td></tr><tr><td width="368"><p><strong>Exportrückgang China 2025</strong></p></td><td width="234"><p>-8,2 % gegenüber Vorjahr</p></td></tr><tr><td width="368"><p><strong>Gesamtexporte Maschinenbau 2025</strong></p></td><td width="234"><p>198,5 Mrd. Euro (-1,8 %)</p></td></tr><tr><td width="368"><p><strong>Zollsatz EU-Produkte (USA seit EU-Einigung)</strong></p></td><td width="234"><p>15 % Grundzoll</p></td></tr><tr><td width="368"><p><strong>Zoll auf Stahl- und Aluminiumanteile</strong></p></td><td width="234"><p>bis zu 50 %</p></td></tr><tr><td width="368"><p><strong>Anteil betroffener Maschinenexporte</strong></p></td><td width="234"><p>bis zu 40 % (VDMA)</p></td></tr><tr><td width="368"><p><strong>Dollar-Verlust ggü. Euro seit Frühjahr 2025</strong></p></td><td width="234"><p>ca. -10 %</p></td></tr></tbody></table><p> </p><p><strong>Quellen: </strong><a href="https://www.gtai.de/de/trade/usa-wirtschaft/maschinen-anlagenbau">Germany Trade &amp; Invest – Maschinen- und Anlagenbau USA (März 2026), </a><a href="https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-02/67760493-us-zoelle-belasten-maschinenbau-exporte-sinken-2025-deutlich-016.htm">VDMA – Exportzahlen Maschinenbau 2025 (Februar 2026)</a></p><p> </p><h2>Die Chance der Spezialisten</h2><p>Je spezieller das Produkt und je weniger US-amerikanische Alternativen verfügbar sind, desto eher tragen US-Kunden die Mehrkosten. Die USA bleibt bei Maschinen in hohem Maß auf Importe angewiesen – 2024 erreichten Einfuhren einen Rekordwert von über 320 Mrd. US-Dollar.</p><p> </p><h2>Handlungsempfehlungen</h2><ul><li>Herkunftsnachweis (Certificate of Origin) für alle Komponenten vorbereiten</li><li>Zollkosten explizit einpreisen, Preisgleitklauseln in Verträge aufnehmen</li><li>Marktdiversifizierung: Mercosur, Naher Osten und Südeuropa als Wachstumspuffer</li><li>VDMA-Zollberatung nutzen – kostenfrei für Mitglieder</li></ul>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/handelspolitik-us-zoelle-was-einzelfertiger-jetzt-wissen-muessen/">Handelspolitik &amp; US-Zölle: Was Einzelfertiger jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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		<title>Internationalisierung</title>
		<link>https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/internationalisierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Carsten Röltgen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Apr 2025 11:43:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[homepage news]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es nötig, die Belastung der Atmosphäre mit schädlichem CO₂ drastisch zu reduzieren. Technologische Innovation wird in diesem Zusammenhang aus Sicht des ife – Netzwerk für Einzelfertiger zu häufig vernachlässigt, anstatt sie als wesentlichen Faktor zu begreifen. Mit Verboten und Einschränkungen alleine, wird der Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer stark gefährdet sein…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de/internationalisierung/">Internationalisierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ife-institut-einzelfertiger.de">ife - Netzwerk für Einzelfertiger</a>.</p>
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									<p>Internationalisierung im Unternehmenskontext ist ein facettenreiches, sehr komplexes Thema, das sich nicht auf eine allgemeingültige Formel reduzieren lässt. Sie umfasst vielmehr unterschiedliche Bereiche, die Unternehmen vor entsprechende strategische Entscheidungen stellt. Die Internationalisierung dient der Gewinnoptimierung und lässt sich in drei große Felder untergliedern.</p><h4>Felder der Internationalisierung</h4><p>Das erste Feld beinhaltet die Akquirierung neuer Kunden im Ausland zur Erweiterung der Marktkapazität.</p><p>Das zweite Feld bezieht sich auf den Einkauf von Rohmaterialien, Vormaterialien oder Fertigungsteilen (Sourcing) aus anderen Ländern, um Kosten einzusparen. Denn häufig bieten andere Länder bessere Konditionen für bestimmte Waren, deren Endmontage schließlich im eigenen Land erfolgt.</p><p>Ein drittes Feld betrifft die Verlagerung ganzer Produktionskapazitäten ins Ausland, um von günstigeren Rahmenbedingungen, wie Lohnkosten, besseren Steuerbedingungen oder kürzeren Lieferwegen zu profitieren.</p><p>Begleitet werden diese Felder von diversen Herausforderungen, angefangen von sprachlich-, kulturellen Hürden über die rechtlich regulatorischen Barrieren bis hin zu erschwerten Marktzugängen durch renitente Mitbewerber. Auch geopolitische Aspekte sollten bei der Entscheidungsfindung unbedingt mit einbezogen werden.</p><h4>Unterschiede zwischen Serien- und Einzelfertigung</h4><p>Die Fertigungsart hat einen erheblichen Einfluss auf die Internationalisierungsstrategie. In der Serienfertigung kann eine Verlagerung nach Asien oder andere Niedriglohnländer vorteilhaft sein. Hier lohnt sich beispielsweise der Aufbau von Logistikketten. Auch können Qualitätsdefizite durch mehrere Testreihen behoben werden.</p><p>Das ist in der Einzelfertigung wesentlich schwieriger, weil hier der erste Produktionsentwurf perfekt sein muss, um die geplanten Kosten einzuhalten. Auch sind die Logistikkosten für Unikate sehr hoch und die spezifischen Kundenanforderungen meistens sehr komplex, so dass hier eine entsprechend gute Kommunikation gegeben sein muss. Denn im Rahmen der konstruktionsbegleitenden Fertigung sind stetige Änderungen im Fertigungsprozess unabdingbar und deshalb stehen hier Auftraggeber und Fertiger in ständigem Austausch.</p><h4>Die richtige Standortwahl</h4><p>Während sich für Serienfertigungen Länder wie China oder Indien durch niedrige Arbeitskosten eignen, ist für die Einzelfertigung eine Verlagerung innerhalb Europas oft vorteilhafter. Länder wie Tschechien, Polen, die Slowakei oder Slowenien bieten geringere Lohnkosten bei vergleichsweise niedrigen Logistikkosten. Auch die Türkei ist eine interessante Option, birgt jedoch bürokratische Hürden, kulturelle Unterschiede sowie politische Unwägbarkeiten.</p><h4>Integration ausländischer Arbeitskräfte</h4><p>Internationalisierung bedeutet nicht nur Auslandsproduktion, sondern auch den Einsatz ausländischer Fachkräfte im Inland. Dabei ergeben sich Fragen der Integration, insbesondere in strukturschwachen Regionen. So kann es herausfordernd sein, ausländische Arbeitskräfte in Regionen mit geringer Akzeptanz für kulturelle Vielfalt zu integrieren. Das führt zu Spannungen und darunter könnte die Performance der Produktion leiden.</p><h4>Lieferkettenstabilität und Reshoring</h4><p>Globale Krisen wie Pandemien oder geopolitische Spannungen haben gezeigt, dass lange Lieferketten Risiken bergen. Viele Unternehmen erwägen daher <strong>Reshoring</strong> (Rückverlagerung der Produktion), um Abhängigkeiten zu reduzieren und Lieferketten widerstandsfähiger zu gestalten.</p><h4>Nachhaltigkeit und Umweltaspekte</h4><p>Internationale Fertigung kann höhere <strong>CO₂-Emissionen</strong> durch lange Transportwege verursachen. Zudem setzen viele Kunden zunehmend auf nachhaltige Produkte, wodurch europäische Standorte mit strengen Umweltauflagen langfristig wettbewerbsfähig bleiben könnten. Dieser Aspekt wird auch durch das ESG Gesetz gestützt, womit die EU einen gesetzlichen Rahmen festgelegt hat, der Europa nachhaltiger gestalten soll.</p><h4>Fazit</h4><p>Die Internationalisierung in der Einzelfertigung erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Kostenvorteilen, logistischen Herausforderungen, politischen Risiken und Integrationsaufwänden. Während eine Produktion in Fernost für Serienfertiger sinnvoll sein kann, bieten europäische Standorte oft bessere Bedingungen für die Einzelfertigung. Zudem spielt die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland eine immer größere Rolle, wobei kulturelle und regionale Herausforderungen beachtet werden müssen.</p><p>Zusätzlich sind branchenspezifische Unterschiede, die Stabilität der Lieferketten, Nachhaltigkeitsaspekte sowie moderne IT-Infrastrukturen entscheidende Faktoren. Eine durchdachte Strategie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Faktoren ist daher unerlässlich.</p>								</div>
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